Mietrecht, Pachtrecht, WEG-Recht
Die eigenen 4 Wände stellen für die meisten Menschen den Lebensmittelpunkt dar. Sie wünschen sich Ruhe, Behaglichkeit und Wohlbefinden. Konfliktsituationen können hier besonders auftreten.
Die Möglichkeiten eines Mieters, die inne gehaltene Wohnung beispielsweise baulich zu verändern, ist begrenzt, die Zustimmung des Vermieters stets notwendig.
Ein Vermieter zielt auf möglichst hohe Erträge der Immobilie ab, doch im Bereich der Vermietung von Wohnraum sind ihm rechtliche Grenzen gesetzt.
Ein Pächter kann nicht nur eine Sache, sondern auch ein Recht pachten und davon Gebrauch machen sowie den so genannten Nutzen (Erträge) für sich beanspruchen.
Aus den vorgenannten Konstellationen und Vertragsverhältnissen resultieren auch gegenläufige Interessen.
Als Anwalt beraten und vertreten wir unsere Mandanten - gleich ob Mieter, Vermieter, Pächter, Verpächter, Hausverwaltung oder Wohnungseigentümer - hinsichtlich jeglicher Fragen, die sich im Zusammenhang mit vorgenannten Vertragsverhältnissen ergeben.
Unsere Leistungen im Mie-, WEG- und Pachtrecht von A-Z:
- Anfechtung von Beschlüssen im Wohnungseigentumsbereich
- Beratung und Betreuung von Miet- und Wohnungseigentumsverwaltungen
- Entwerfen von Wohnraum-, Gewerbe- und Grundstücksmietverträgen
- Erstellen, Entwerfen und Prüfen von Verträgen beim Kauf oder Verkauf von Immobilien
- Kündigung von Mietverträgen
- Prüfung von Kündigungen, Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen
- Prüfung von Zahlungs- und Räumungsprozessen
- Vorbereitung und Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlungen
- Entwerfen von Geschäfts- und Grundstückspachtverträgen
- Kündigung von Pachtverträgen
- Prüfung von Kündigungen und Pachterhöhungen
- Prüfung von Zahlungs- und Räumungsprozessen