
Martin Stolpe
Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fachanwalt für Versicherungsrecht





Aktuelle News -
Die Alternative für Deutschland (AfD) durfte eine vor der Bundestagswahl 2025 zu ihren Gunsten geleistete Plakatspende im Wert von ca. 2,35 Millionen Euro nicht annehmen. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.
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Als zwei bellende Dalmatiner und ein Mischlingshund auf einen Paketzusteller losrannten, sah dieser nur die Möglichkeit sich auf die Motorhaube eines Porsche zu retten. Für die möglichen Schäden muss weder der Zusteller noch sein Arbeitgeber zahlen. Dies entschied das Amtsgericht München.
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Ein Pharmaunternehmen darf für Allergietabletten nicht mit der Erklärung „macht nicht müde“ werben, wenn in den Fachinformationen für das Medikament Schläfrigkeit und Müdigkeit als mögliche Nebenwirkungen beschrieben werden. Die Wettbewerbskammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat dies als irreführende Werbung angesehen.
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Die angespannte Sicherheitslage in den Berliner Sommerbädern im Jahr 2023 durften die Berliner Bäder-Betriebe datenschutzkonform zum Anlass nehmen, flächendeckend Ausweiskontrollen sowie punktuelle Videoüberwachungen im Zugangsbereich bestimmter Bäder einzuführen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
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Der Bundesgerichtshof hat zwei Urteile zur Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf getroffen. Als Verbrauchsgüterkauf wird ein Kaufvertrag bezeichnet, bei dem ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Ware) erwirbt, z.B. hier in den vorliegenden Fällen ein Auto oder Motorrad. Stellt der Käufer eines solchen Verbrauchsgüterkaufs einen Mangel fest, so kann er sich auch dann auf die Beweislastumkehr des § 477 BGB berufen, wenn auch andere Gründe für den Mangel denkbar wären, ...
