
Martin Stolpe
Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fachanwalt für Versicherungsrecht





Aktuelle News -
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden, dass Auszubildende an privaten kostenpflichtigen Berufsfachschulen, die neben den Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ergänzend Arbeitslosengeld II erhalten, anfallendes Schulgeld nicht von diesem Einkommen absetzen können (Aktenzeichen B 4 AS 8/25 R).
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, nicht der Einkommensteuer unterliegen. Die Zahlungen stellen kein erzieltes Einkommen dar, auch wenn sie in Raten geleistet werden. Der BFH hat damit seine frühere Rechtsprechung zur fehlenden Einkommensteuerbarkeit solcher Abfindungen in Form von Einmalzahlungen und wiederkehrenden Leistungen bestätigt.
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Müssen Internetverträge aufgrund des Verbots von Zero-Rating-Optionen („Nulltarif“) angepasst werden, steht Kunden ein kostenloses Sonderkündigungsrecht zu. Dieses Recht auf fristlose Kündigung gilt auch dann, wenn der Anbieter lediglich dazu verpflichtet ist, die aktuelle Rechtsprechung umzusetzen. Dies hat der Europäische Gerichtshof klargestellt.
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Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) muss der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Auskunft über Werbeauftritte in sozialen Medien im Bundestagswahlkampf 2021 erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
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Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige Bundesgerichtshof hat entschieden, dass beim Verkauf und Versand von unbefüllten Ersatztanks für elektronische Zigaretten im Wege des Versandhandels sichergestellt werden muss, dass keine Abgabe an Kinder und Jugendliche erfolgt.
