STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte

STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte ist eine mittelständische, bundesweit tätige Kanzlei und bietet Ihnen umfangreiche Spezialisierungen an derzeit 5 sächsischen Standorten an. Zu unseren Mandanten zählen Privatpersonen, Unternehmen sowie Institutionen und kommunale Unternehmen.

Wir verfügen über Fachanwaltschaften im Arbeits-, Bank- und Kapitalmarkt-, Versicherungs-, Verkehrs- und Familienrecht. Im Straf- , Miet- und WEG-Recht und im Medizinrecht wurden die Fachanwaltskurse bereits erfolgreich absolviert, so dass auch deren Verleihung der Fachanwaltstitel bevorstehen.

STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte vertritt die Ansicht, dass nur auf verschiedenen und spezialisierten Fachgebieten ausgebildete Rechtsanwälte und Mitarbeiter qualitativ hochwertige und effiziente Arbeit leisten können. Grundlage hierfür sind nicht nur jahrelange Erfahrungen aus einer Vielzahl von Fällen, sondern ständige Fortbildungen, um das Höchstmaß an Kompetenz als starker Partner für Sie in unserer Kanzlei zu gewährleisten.

Wir zeichnen uns durch eine hervorragende Erreichbarkeit aus, oftmals ist es auch ausreichend, die Angelegenheit mit Hilfe der heutigen modernen Kommunikationsmittel abzuwickeln. Ein persönliches und zeitintensives Erscheinen vor Ort ist in vielen Fällen nicht zwingend erforderlich. Bei Bedarf steht Ihnen jederzeit nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ein Spezialist aus unserem Team für einen persönlichen Termin zur Verfügung.

Auf den folgenden Seiten können Sie sich ausführlich über die Leistungen von STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte informieren.

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Aktuelles

Aktuelle News -

Der 8. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Beschlüssen vom 2. Juni 2026 (Az.: 8 ME 56/26 und 8 ME 57/26) die Beschwerden gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 27. Mai 2026 (Az.: 4 B 25/26) und vom 29. Mai 2026 (Az.: 4 B 29/26 ) zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte mit diesen zwei Anträge auf Erlass einer sog. Zwischenentscheidung (auch „Schiebe-“ oder „Hängebeschluss“), mit dem Ziel der Außervollzugsetzung der Abschussgenehmigungen für zwei ...

Aktuelle News -

Ein Soldat darf nicht allein wegen eines fehlenden Mindestdienstalters in einem Feldwebeldienstgrad von Beförderungsverfahren zum Stabsfeldwebel ausgeschlossen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab der Bundesrepublik Deutschland im Wege einer einstweiligen Anordnung auf, dem antragstellenden Soldat bis zur rechtskräftigen Entscheidung über seinen Antrag auf Beförderung zum Stabsfeldwebel eine entsprechende Planstelle freizuhalten.

Aktuelle News -

Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat mit Urteil die Klage einer Klägerin abgewiesen, welche gegenüber der Gemeinde Wölfersheim die Umbettung der Urne ihres verstorbenen Ehemannes begehrte.