
Martin Stolpe
Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fachanwalt für Versicherungsrecht





Aktuelle News -
Eine Reiseabbruchversicherung muss den versicherten Reisepreis in der Regel nur bei einem tatsächlich erfolgten Reiseabbruch erstatten. Wenn der Reisende aber die Reise angetreten hat und nur Teilleistungen nicht in Anspruch nimmt, aber mit dem gebuchten Beförderungsmittel zurückkehrt, liegt in der Regel kein Abbruch vor, sondern nur eine nicht mitversicherte Unterbrechung der Reise.
Aktuelle News -
Der Kläger mietete für den Zeitraum von 10.06.2023 bis 08.07.2023 bei der Beklagten aus München ein Wohnmobil zu einem Mietpreis von 3.612 €. Der Kläger plante, gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin mit dem Camper für 4 Wochen nach Skandinavien bis zum Nordkap zu fahren und dabei flexibel und autark zu reisen, ohne die durchgehende Nutzung von Campingplätzen. Am Samstag, den 10.06.2023 fanden sich der Kläger und dessen Lebensgefährtin an der Abholstation der Beklagten in Hamburg ein und nahmen ...
Aktuelle News -
Die Klägerin betrieb einen Gnadenhof, auf dem sie 61 Hunde verschiedener Rassen hielt. Das Veterinäramt des beklagten Landkreises Ahrweiler hatte die Hunde im Oktober 2023 bei einer Vor-Ort-Kontrolle in einem zum Teil sehr schlechten Pflegezustand vorgefunden und gravierende tierschutzrechtliche Mängel festgestellt. Daraufhin gab der Beklagte der Klägerin auf, ihren Hundebestand zu reduzieren und gestattete ihr nur noch, gleichzeitig maximal fünf Hunde zu halten. Der hiergegen zunächst erhobene ...
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Bietet ein Unternehmen als Leistung an, bei gegen die Richtlinien verstoßenden Google-Bewertungen, "den notwendigen Schritt zu unternehmen, um sie zu melden und zu beanstanden", unterfällt dies dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Verfügt das Unternehmen nicht über die erforderliche Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, kann die beklagte Anwaltskanzlei weiter behaupten, dass insoweit eine nicht ausführbare Leistung angeboten werde, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ...
Aktuelle News -
Das Oberlandesgericht Hamm hat klargestellt, dass bereits das Einkürzen des Griffstücks einer Handfackel eine Tathandlung im Sinne des unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen darstellt. Die Sprungrevision des Angeklagten gegen seine Verurteilung wurde als offensichtlich unbegründet verworfen.
