STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte

STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte ist eine mittelständische, bundesweit tätige Kanzlei und bietet Ihnen umfangreiche Spezialisierungen an derzeit 5 sächsischen Standorten an. Zu unseren Mandanten zählen Privatpersonen, Unternehmen sowie Institutionen und kommunale Unternehmen.

Wir verfügen über Fachanwaltschaften im Arbeits-, Bank- und Kapitalmarkt-, Versicherungs-, Verkehrs- und Familienrecht. Im Straf- , Miet- und WEG-Recht und im Medizinrecht wurden die Fachanwaltskurse bereits erfolgreich absolviert, so dass auch deren Verleihung der Fachanwaltstitel bevorstehen.

STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte vertritt die Ansicht, dass nur auf verschiedenen und spezialisierten Fachgebieten ausgebildete Rechtsanwälte und Mitarbeiter qualitativ hochwertige und effiziente Arbeit leisten können. Grundlage hierfür sind nicht nur jahrelange Erfahrungen aus einer Vielzahl von Fällen, sondern ständige Fortbildungen, um das Höchstmaß an Kompetenz als starker Partner für Sie in unserer Kanzlei zu gewährleisten.

Wir zeichnen uns durch eine hervorragende Erreichbarkeit aus, oftmals ist es auch ausreichend, die Angelegenheit mit Hilfe der heutigen modernen Kommunikationsmittel abzuwickeln. Ein persönliches und zeitintensives Erscheinen vor Ort ist in vielen Fällen nicht zwingend erforderlich. Bei Bedarf steht Ihnen jederzeit nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ein Spezialist aus unserem Team für einen persönlichen Termin zur Verfügung.

Auf den folgenden Seiten können Sie sich ausführlich über die Leistungen von STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte informieren.

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Aktuelles

Aktuelle News -

Das Oberverwaltungsgericht hat gestern in einem Eilverfahren entschieden, dass das Landgericht Flensburg nicht verpflichtet werden kann, einen sog. Teileröffnungsbeschluss aus einem schwebenden Strafverfahren zu veröffentlichen. Der Antragsteller, der u.ÿa. Chefredakteur von "fragdenstaat.de" ist, kann lediglich verlangen, dass ihm eine Kopie des Beschlusses überlassen wird (6 MB 49/26).

Aktuelle News -

Ein Grundschüler aus Wuppertal ist zu Unrecht wegen seiner Herzerkrankung von der Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt zu Beginn des 4. Schuljahres ausgeschlossen worden. Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch Beschluss vom 2. September 2026 entschieden und damit dem Eilantrag des Kindes stattgegeben.

Aktuelle News -

Die Berliner Feuerwehr durfte Beschäftigte ohne Impf- oder Genesenennachweis zu SARS-CoV-2 an das Gesundheitsamt melden. Die weitere, pauschale Meldung, dass die Beschäftigten direkten Kontakt zu Angehörigen vulnerabler Gruppen hatten, verstößt jedoch gegen die Datenschutzgrundverordnung. Insoweit hat das Land Berlin Schadensersatz zu leisten. Das hat das Verwaltungsgericht in mehreren Klageverfahren entschieden.