
Martin Stolpe
Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fachanwalt für Versicherungsrecht





Aktuelle News -
Wer ein Autodachzelt mietet und die vertraglich vereinbarten Kontrollpflichten vernachlässigt, haftet bei einem Verlust oder Schaden wegen Sorgfaltspflichtverletzung. Ein bloßes "Rütteln" am Gestell genügt den vertraglichen Vorgaben zur Überprüfung der Schraubenverbindungen nicht. Das hat das Amtsgericht München entschieden.
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Die Stadt Köln muss ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro zahlen, weil sie ihre Verpflichtung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 28.09.2023, gegen den vom Brüsseler Platz ausgehenden nächtlichen Lärm einzuschreiten, noch nicht hinreichend erfüllt hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit heute bekannt gegebenem Beschluss vom 14.08.2026 entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt, das gegen die Stadt das Zwangsgeld festgesetzt ...
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Wer ein gefälschtes Fahndungsplakat mit Polizeiwappen verbreitet, begeht eine Straftat nach § 267 StGB durch den Gebrauch einer unechten Urkunde. Da ein offizielles Plakat ein rechtlich relevantes Fahndungshilfsmittel der Strafverfolgung darstellt, kommt ihm eine entscheidende Beweisfunktion zu. Dies hat das Bayerische Oberstes Landesgericht entschieden.
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Wer aufgrund einer manipulierten E-Mail den vereinbarten Kaufpreis auf das Konto von Betrügern überweist, ist gegenüber dem Verkäufer grundsätzlich weiterhin zur Zahlung verpflichtet. Etwas anderes gilt nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Verkäufer den Schaden durch ein eigenes pflichtwidriges Verhalten verursacht oder mitverursacht hat. Dies hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts mit einem bereits im April dieses Jahres ergangenen Beschluss entschieden und damit ein Urteil ...
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Das Familienheim kann nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG im Erbfall steuerfrei von einem Elternteil auf ein Kind übergehen. Voraussetzung ist, dass der Erblasser die Immobilie bis zu seinem Tod selbst genutzt hat, das Kind unverzüglich einzieht und die Wohnfläche 200 qm nicht übersteigt. Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass auch ein mitgenutztes Garten- und Wegegrundstück von der Steuerbefreiung umfasst sein kann. Als steuerbegünstigt gilt dabei die Gesamtheit der ...
