STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte

STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte ist eine mittelständische, bundesweit tätige Kanzlei und bietet Ihnen umfangreiche Spezialisierungen an derzeit 5 sächsischen Standorten an. Zu unseren Mandanten zählen Privatpersonen, Unternehmen sowie Institutionen und kommunale Unternehmen.

Wir verfügen über Fachanwaltschaften im Arbeits-, Bank- und Kapitalmarkt-, Versicherungs-, Verkehrs- und Familienrecht. Im Straf- , Miet- und WEG-Recht und im Medizinrecht wurden die Fachanwaltskurse bereits erfolgreich absolviert, so dass auch deren Verleihung der Fachanwaltstitel bevorstehen.

STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte vertritt die Ansicht, dass nur auf verschiedenen und spezialisierten Fachgebieten ausgebildete Rechtsanwälte und Mitarbeiter qualitativ hochwertige und effiziente Arbeit leisten können. Grundlage hierfür sind nicht nur jahrelange Erfahrungen aus einer Vielzahl von Fällen, sondern ständige Fortbildungen, um das Höchstmaß an Kompetenz als starker Partner für Sie in unserer Kanzlei zu gewährleisten.

Wir zeichnen uns durch eine hervorragende Erreichbarkeit aus, oftmals ist es auch ausreichend, die Angelegenheit mit Hilfe der heutigen modernen Kommunikationsmittel abzuwickeln. Ein persönliches und zeitintensives Erscheinen vor Ort ist in vielen Fällen nicht zwingend erforderlich. Bei Bedarf steht Ihnen jederzeit nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ein Spezialist aus unserem Team für einen persönlichen Termin zur Verfügung.

Auf den folgenden Seiten können Sie sich ausführlich über die Leistungen von STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte informieren.

Notruftelefon 24h

Aktuelles

Aktuelle News -

Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die von einem Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen verwendeten Klauseln zu einem kapitalmarktabhängigen Stornoabzug bei Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nicht gegen das in § 169 Abs. 5 Satz 1 VVG enthaltene Erfordernis der Bezifferung verstoßen und nicht wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam ...

Aktuelle News -

Das Finanzgericht Niedersachsen hat in seiner Entscheidung vom 12.02.2026 erläutert, was unter dem vom Gesetzgeber normierten "ELSTER/ERiC-Only-Konzept" zu verstehen ist. Demnach ist ein von einem Rechtsanwalt nur aus seinem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) des Finanzamts eingelegter Einspruch ist nicht formwirksam und fristwahrend.