
Martin Stolpe
Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Von Mitarbeitern einer Bäckereifiliale kann nicht verlangt werden, jedes ausgegebene Glas eingehend auf mögliche Beschädigungen zu überprüfen. Es muss nur eine Sichtprüfung auf erkennbare Bruchstellen und scharfe Kanten erfolgen. Darauf weist das Landgericht Frankenthal (Pfalz) in einer aktuellen Entscheidung hin und bestätigt damit das vorausgegangene Urteil des Amtsgerichts Speyer.
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls auch bei Anmietung eines klassenniedrigeren (als des beschädigten) Fahrzeuges den wirtschaftlichsten Weg der Schadensbehebung zu wählen hat.
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Die unter anderem für das Versammlungsrecht zuständige 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat dem Eilantrag eines Bürgers teilweise stattgeben, der sich gegen Beschränkungen einer von ihm angemeldeten Versammlung im Langener Stadtwald gewandt hat.
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Ein nicht deutschsprachiger Münchner beauftragte ein fränkisches Unternehmen mit der Herstellung und Montage eines Geländers aus Rohstahl in der Wohnung. Hierfür besuchte er einen Showroom des Unternehmens in München, in dem verschiedene Geländertypen ausgestellt waren. Dort wurden auf Englisch die vertraglichen Details und ein Gesamtpreis von 5.236 € brutto vereinbart und bezahlt.
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Das Bayerische Oberstes Landesgericht hat die Revision eines Angeklagten, der wegen einer Trunkenheitsfahrt in einem Parkhaus verurteilt wurde, als unbegründet verworfen.
