STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte

STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte ist eine mittelständische, bundesweit tätige Kanzlei und bietet Ihnen umfangreiche Spezialisierungen an derzeit 5 sächsischen Standorten an. Zu unseren Mandanten zählen Privatpersonen, Unternehmen sowie Institutionen und kommunale Unternehmen.

Wir verfügen über Fachanwaltschaften im Arbeits-, Bank- und Kapitalmarkt-, Versicherungs-, Verkehrs- und Familienrecht. Im Straf- , Miet- und WEG-Recht und im Medizinrecht wurden die Fachanwaltskurse bereits erfolgreich absolviert, so dass auch deren Verleihung der Fachanwaltstitel bevorstehen.

STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte vertritt die Ansicht, dass nur auf verschiedenen und spezialisierten Fachgebieten ausgebildete Rechtsanwälte und Mitarbeiter qualitativ hochwertige und effiziente Arbeit leisten können. Grundlage hierfür sind nicht nur jahrelange Erfahrungen aus einer Vielzahl von Fällen, sondern ständige Fortbildungen, um das Höchstmaß an Kompetenz als starker Partner für Sie in unserer Kanzlei zu gewährleisten.

Wir zeichnen uns durch eine hervorragende Erreichbarkeit aus, oftmals ist es auch ausreichend, die Angelegenheit mit Hilfe der heutigen modernen Kommunikationsmittel abzuwickeln. Ein persönliches und zeitintensives Erscheinen vor Ort ist in vielen Fällen nicht zwingend erforderlich. Bei Bedarf steht Ihnen jederzeit nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ein Spezialist aus unserem Team für einen persönlichen Termin zur Verfügung.

Auf den folgenden Seiten können Sie sich ausführlich über die Leistungen von STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte informieren.

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Aktuelles

Aktuelle News -

Veganismus, also der Verzicht auf tierische Produkte in der Ernährung, wie z.B. Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Eier, Honig und allen daraus hergestellten Lebensmitteln oder Zusatzstoffen kann laut Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als quasi-religiöse Überzeugung angesehen werden. Daher besteht im Gefängnis ein Anspruch auf vollständig vegane Verpflegung. Die übermäßig formalistische Haltung der Schweizer Behörden gegenüber Beschwerden über den fehlenden Zugang zu veganer ...

Aktuelle News -

Die Stadt Köln hat ihre Verpflichtung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 28. September 2023, gegen den vom Brüsseler Platz in Köln ausgehenden Lärm ab 22 Uhr einzuschreiten, trotz Bemühungen noch nicht ausreichend erfüllt. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 15. Juli 2026 entschieden und ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro gegen die Stadt festgesetzt.