STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte

STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte ist eine mittelständische, bundesweit tätige Kanzlei und bietet Ihnen umfangreiche Spezialisierungen an derzeit 5 sächsischen Standorten an. Zu unseren Mandanten zählen Privatpersonen, Unternehmen sowie Institutionen und kommunale Unternehmen.

Wir verfügen über Fachanwaltschaften im Arbeits-, Bank- und Kapitalmarkt-, Versicherungs-, Verkehrs- und Familienrecht. Im Straf- , Miet- und WEG-Recht und im Medizinrecht wurden die Fachanwaltskurse bereits erfolgreich absolviert, so dass auch deren Verleihung der Fachanwaltstitel bevorstehen.

STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte vertritt die Ansicht, dass nur auf verschiedenen und spezialisierten Fachgebieten ausgebildete Rechtsanwälte und Mitarbeiter qualitativ hochwertige und effiziente Arbeit leisten können. Grundlage hierfür sind nicht nur jahrelange Erfahrungen aus einer Vielzahl von Fällen, sondern ständige Fortbildungen, um das Höchstmaß an Kompetenz als starker Partner für Sie in unserer Kanzlei zu gewährleisten.

Wir zeichnen uns durch eine hervorragende Erreichbarkeit aus, oftmals ist es auch ausreichend, die Angelegenheit mit Hilfe der heutigen modernen Kommunikationsmittel abzuwickeln. Ein persönliches und zeitintensives Erscheinen vor Ort ist in vielen Fällen nicht zwingend erforderlich. Bei Bedarf steht Ihnen jederzeit nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ein Spezialist aus unserem Team für einen persönlichen Termin zur Verfügung.

Auf den folgenden Seiten können Sie sich ausführlich über die Leistungen von STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte informieren.

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Aktuelles

Aktuelle News -

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige Bundesgerichtshof hat in zwei Verfahren entschieden, dass die Vorschrift des § 556c BGB über die Umlage von Wärmelieferungskosten als Betriebskosten auf den Mieter weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist, wenn die Wohnung bislang durch von dem Mieter betriebene Einzelöfen beheizt wurde und der Vermieter die Wärmeversorgung auf eine gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten umstellt.

Aktuelle News -

Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen können als Einstellungsvoraussetzung eine Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn diese nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.

Aktuelle News -

Im Zusammenhang mit der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmers eines selbständig tätigen Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach der Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 24.03.2026 – VIII R 6/24 die für solche Aufwendungen geltende Aufzeichnungspflicht in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht konkretisiert. Diese Anforderungen sind einzuhalten. Ein Verstoß führt dazu, dass die Aufwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig ...