STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte

STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte ist eine mittelständische, bundesweit tätige Kanzlei und bietet Ihnen umfangreiche Spezialisierungen an derzeit 5 sächsischen Standorten an. Zu unseren Mandanten zählen Privatpersonen, Unternehmen sowie Institutionen und kommunale Unternehmen.

Wir verfügen über Fachanwaltschaften im Arbeits-, Bank- und Kapitalmarkt-, Versicherungs-, Verkehrs- und Familienrecht. Im Straf- , Miet- und WEG-Recht und im Medizinrecht wurden die Fachanwaltskurse bereits erfolgreich absolviert, so dass auch deren Verleihung der Fachanwaltstitel bevorstehen.

STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte vertritt die Ansicht, dass nur auf verschiedenen und spezialisierten Fachgebieten ausgebildete Rechtsanwälte und Mitarbeiter qualitativ hochwertige und effiziente Arbeit leisten können. Grundlage hierfür sind nicht nur jahrelange Erfahrungen aus einer Vielzahl von Fällen, sondern ständige Fortbildungen, um das Höchstmaß an Kompetenz als starker Partner für Sie in unserer Kanzlei zu gewährleisten.

Wir zeichnen uns durch eine hervorragende Erreichbarkeit aus, oftmals ist es auch ausreichend, die Angelegenheit mit Hilfe der heutigen modernen Kommunikationsmittel abzuwickeln. Ein persönliches und zeitintensives Erscheinen vor Ort ist in vielen Fällen nicht zwingend erforderlich. Bei Bedarf steht Ihnen jederzeit nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ein Spezialist aus unserem Team für einen persönlichen Termin zur Verfügung.

Auf den folgenden Seiten können Sie sich ausführlich über die Leistungen von STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte informieren.

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Aktuelles

Aktuelle News -

Der Angeklagte, ein Fahrgast, schlug bei einer Ticketkontrolle mehrfach auf einen Zugbegleiter ein, der eine letztlich tödliche Hirnblutung erlitt. Die 1. Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken hat den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Eine Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts schied nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme aus.

Aktuelle News -

Ein Mann aus Algerien ist vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mit einer Klage gegen eine Zurückweisung gescheitert. Der Mann hatte in Deutschland Asyl gesucht und wurde nach Frankreich zurückgeschickt. Das Verwaltungsgericht lehnte die Klage des Mannes aus rechtstechnischen Gründen als unzulässig ab.