STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte

STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte ist eine mittelständische, bundesweit tätige Kanzlei und bietet Ihnen umfangreiche Spezialisierungen an derzeit 5 sächsischen Standorten an. Zu unseren Mandanten zählen Privatpersonen, Unternehmen sowie Institutionen und kommunale Unternehmen.

Wir verfügen über Fachanwaltschaften im Arbeits-, Bank- und Kapitalmarkt-, Versicherungs-, Verkehrs- und Familienrecht. Im Straf- , Miet- und WEG-Recht und im Medizinrecht wurden die Fachanwaltskurse bereits erfolgreich absolviert, so dass auch deren Verleihung der Fachanwaltstitel bevorstehen.

STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte vertritt die Ansicht, dass nur auf verschiedenen und spezialisierten Fachgebieten ausgebildete Rechtsanwälte und Mitarbeiter qualitativ hochwertige und effiziente Arbeit leisten können. Grundlage hierfür sind nicht nur jahrelange Erfahrungen aus einer Vielzahl von Fällen, sondern ständige Fortbildungen, um das Höchstmaß an Kompetenz als starker Partner für Sie in unserer Kanzlei zu gewährleisten.

Wir zeichnen uns durch eine hervorragende Erreichbarkeit aus, oftmals ist es auch ausreichend, die Angelegenheit mit Hilfe der heutigen modernen Kommunikationsmittel abzuwickeln. Ein persönliches und zeitintensives Erscheinen vor Ort ist in vielen Fällen nicht zwingend erforderlich. Bei Bedarf steht Ihnen jederzeit nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ein Spezialist aus unserem Team für einen persönlichen Termin zur Verfügung.

Auf den folgenden Seiten können Sie sich ausführlich über die Leistungen von STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte informieren.

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Aktuelles

Aktuelle News -

Vor dem Oberlandesgericht Hamm setzte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erfolgreich gegen die Handgepäckpraxis der Fluggesellschaft Vueling durch. Das OLG erklärte eine Bestimmung im Tarif „Fly Light“ für unwirksam, nach welcher kostenfrei lediglich eine kleine Tasche (maximal 40 × 30 × 20 cm) mitgeführt werden durfte, während für reguläre Kabinenkoffer ein Aufpreis erhoben wurde.

Aktuelle News -

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben im Streit um die Werbekampagne des Portals „Nius“ vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg einen vorläufigen Erfolg erzielt. Das OVG setzte die Anordnung der Vorinstanz aus: Anders als vom Verwaltungsgericht Berlin entschieden, muss die BVG die Werbung für das rechtskonservative Nachrichtenportal vorerst nicht wieder in ihren U-Bahnen und an den Bussen anbringen.

Aktuelle News -

Der Nachweis der elektronischen Zustellung eines Urteils - hier an eine Stadt als Körperschaft des öffentlichen Rechts - kann nach den prozessrechtlichen Vorgaben nur durch ein elektronisches Empfangsbekenntnis geführt werden. Die automatisch generierte Eingangsbestätigung reicht hierfür ebenso wenig aus wie für eine Heilung des wegen Fehlens des elektronischen Empfangsbekenntnisses begründeten Mangels der Zustellung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht ...