Sozialrecht

Das Sozialrecht ist nicht nur umfangreich und vielschichtig aufgrund einer Vielzahl von Gesetzen. Es bildet für viele Bürger die finanzielle Existenzgrundlage. Basierend auf dem Grundsatz der Sozialstaatlichkeit wurden vom Gesetzgeber Regelungen geschaffen wie beispielsweise die Sicherung des Existenzminimums, die Versorgung im Krankheits- oder Pflegebedürftigkeitsfall, die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, die Ausbildungsförderung oder der Schutz der Familie.

Die wirtschaftlich angespannte Situation lässt die Fälle mit sozialrechtlichem Bezug in Deutschland eher steigen als sinken, was wiederum zu vermehrten sozialgerichtlichen Verfahren führt. Viele Anträge von Mandanten auf Leistungen gegenüber den gesetzlichen Versicherungsträgern beispielsweise wegen einer Erkrankung auf Renten- oder Rehabilitationsmaßnahmen werden kurzerhand per Ablehnungsbescheid zurückgewiesen. An dieser Stelle werden die meisten unserer Mandanten aufmerksam. Wir vertreten unsere Mandanten in einem sich anschließenden Widerspruchsverfahren und - sofern auch dies nicht den erhofften Erfolg bringt – in dem folgenden Klageverfahren vor den Sozialgerichten.

Wir raten Ihnen, jeden Leistungs- oder Ablehnungsbescheid der Versicherungsträger und Behörden auf seine Richtigkeit zu überprüfen.

Wir bieten unseren Mandanten Beratung und Vertretung in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten. Dazu gehört die Überprüfung der Leistungs- oder Ablehnungsbescheide ebenso wie die Wahrnehmung Ihrer Rechte gegenüber den einzelnen Versicherungsträgern und Behörden in außergerichtlicher und gerichtlicher Weise.

Unser Ziel ist es, dass unsere Mandanten auch die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen. Wir bemühen uns um eine Beschleunigung der Verfahren und letztlich einen zufriedenstellenden erfolgreichen Abschluss.

Unsere Leistungen im Sozialrecht von A-Z:

  • Arbeitsförderung – Arbeitslosenversicherung (z. B. Arbeitslosengeld I, Berufsausbildungsbeihilfe – BAB)
  • Ausbildungsförderungsrecht (BaföG)
  • Elterngeld
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (z. B. Arbeitslosengeld II – Hartz IV, Sozialgeld, Kosten für Unterkunft und Heizung)
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Knappschaftliche Rentenversicherung
  • Künstlersozialversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (z. B. Schwerbehindertenrecht)
  • Sozialhilfe
  • Unterhaltsvorschuss
  • Wohngeld