Klage gegen Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für biogene Abfälle erfolglos
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Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine Klage abgewiesen, mit der die Klägerin eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Sammlung und Verwertung von biogenen Abfällen erreichen wollte.