Apotheker darf nicht zugelassenes Krebsmedikament herstellen und vertreiben
Aktuelle News -
Das Interesse individuell betroffener Krebspatienten an dem vorübergehend fortgesetzten Inverkehrbringen eines nicht zugelassenen Krebsmedikaments kann das Interesse der Verbraucher an der Einhaltung der Zulassungsvorschriften für Medikamente überwiegen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat daher einen auf Unterlassen des Vertriebs und der Herstellung gerichteten Antrag zurückgewiesen.