Anspruch auf Auskunft über Vermögenshöhe während Ehezeit endet mit Scheitern der Ehe
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Der Anspruch auf Auskunft über die Vermögenshöhe während der Ehezeit gemäß § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB endet mit dem Scheitern der Ehe. Unerheblich ist dabei, ob das Trennungsjahr schon abgelaufen ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.