Klage eines Grundstückseigentümers gegen Heranziehung zu Rückschnittkosten abgewiesen
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Der Landesbetrieb Straßenbau hat einen Grundstückseigentümer aus dem Kreis Coesfeld zu Recht zur Zahlung der Kosten für den Rückschnitt einer an seiner Grundstücksgrenze verlaufenden Hecke in Höhe von 2.762,66 Euro herangezogen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden.