Polizei darf Mann bei nächtlicher musikalischer Ruhestörung nicht gleich in Gewahrsam nehmen
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Die Ingewahrsamnahme eines Mannes durch die Polizei in Essen, der mit seiner Lebensgefährtin und lauter Musik ab Mitternacht in der gemeinsamen Wohnung seinen Geburtstag feierte, war rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen durch Urteil nach mündlicher Verhandlung vom 21. Januar 2026 entschieden.