Der Vermietung von Dachflächen für Zwecke der Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen kommt bei einem Wohnungsunternehmen nur eine untergeordnete Bedeutung zu
Aktuelle News -
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob die sog. erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei einer Grundstücksüberlassung an ein Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern aufgrund einer Betriebsaufspaltung ausgeschlossen war.