Windpark vor Sylt stört Lebensraum der Seetaucher nicht
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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat erneut die Klage des NABU abgewiesen, mit der das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn verpflichtet werden sollte, gegenüber der Betreiberin des Offshore-Windparks „Butendiek“ Maßnahmen zur „Sanierung“ eines Umweltschadens anzuordnen.