Richtervorlage zum Kinderfreibetrages im Jahr 2014 unzulässig
Aktuelle News -
Das Bundesverfassungsgericht hat die Unzulässigkeit einer Richtervorlage zu § 32 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 und Sätze 2 und 3 Einkommensteuergesetz (EStG) in der 2014 geltenden Fassung festgestellt. Die Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts betrifft die Frage, ob der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes für das Jahr 2014 der Höhe nach verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird.