Artenschutz - geschützte Brutvögel sowie Fledermäuse - stoppt Bau zweier neuer Flüchtlingsunterkünfte
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Der Baubeginn zweier Unterkunftsgebäude für etwa 420 Flüchtlinge muss vorerst verschoben werden. Eine für das Bauvorhaben erteilte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erweist sich als nicht hinreichend bestimmt und deshalb rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.