Oberlandesgericht Frankfurt am Main legt Bundesverfassungsgericht Fragen zur Verfassungskonformität der Regelung über die Ersetzung der Einwilligung in die Adoption vor
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Das Oberlandesgericht (OLG) hat mit heute veröffentlichter Entscheidung das Bundesverfassungsgericht angerufen. Nach gegenwärtiger Gesetzeslage kann die Einwilligung eines psychisch kranken Elternteils in die Adoption gerichtlich nicht ersetzt werden, wenn das Kind auch ohne Adoption in einer Familie aufwachsen kann. Das OLG hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung.