Bestreiten des Existenzrechts des Staates Israel darf nicht generell untersagt werden
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Einer für den 22.11.2025 in Düsseldorf mit etwa 50 Teilnehmern geplanten pro-palästinensischen Demonstration darf nicht generell verboten werden, das Existenzrecht des Staates Israel in Abrede zu stellen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden und damit den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf teilweise geändert.