Antrag eines Ratsmitglieds wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Organtreue abgewiesen
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Das Verwaltungsgericht Köln hat es abgelehnt, den Rat der Stadt Köln im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die Rechtswidrigkeit der Annahme eines Dringlichkeitsbeschlusses des Rates festzustellen und diesen Beschluss aufzuheben.