Personenkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze im Winter 2021/2022 und Winter 2022/2023 rechtswidrig
Aktuelle News -
Anlasslose Personenkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze im Winter 2021/2022 und 2022/2023 zulasten einer deutschen Staatsbürgerin waren rechtswidrig. Die verlängerte Anordnung dieser Kontrollen konnte damals insbesondere nicht mit der Belastung von Unterbringungskapazitäten als Folge einer schon jahrelang andauernden Sekundärmigration begründet werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden.