Kein Schadenersatz für Sturz wegen sich schließender Bus-Tür
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Eine Münchnerin führte vor dem Amtsgericht München einen Prozess anlässlich eines Sturzes beim Einsteigen in einen Linienbus im September 2023. Sie behauptete, sie sei an der Haltestelle „Alter Messeplatz“ in den Bus eingestiegen. Währenddessen habe der Busfahrer die Tür unvermittelt geschlossen, wodurch sie eingeklemmt und anschließend rückwärts auf den Asphalt geschleudert worden sei. Sie habe hierdurch eine Gehirnerschütterung, eine Prellung am Knie und Schmerzen in der Schulter ...