Gesetzliche Grundlage für derzeitige Regelung und Praxis über die Zugangsvoraussetzungen zum Gymnasium in Baden-Württemberg rechtlich fragwürdig
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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Beschwerde zweier Antragsteller aus dem Rems-Murr-Kreis zurückgewiesen, mit denen sie sich gegen die Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung wenden. Der Senat äußert zwar wesentliche Bedenken in Bezug auf einige Teile der Neuregelungen, lehnt den Antrag auf vorläufige Aufnahme in ein Gymnasium im Ergebnis aber ab.