Meniskusschaden bei Profifußballer als Berufskrankheit anzuerkennen
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Ein Profifußballer der im Rahmen seiner Karriere einen Meniskusschaden erleidet, hat in der Regel einen Anspruch auf Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.