Feuerwehrgebühren für Löscheinsatz nach Entsorgung von Kaminasche in Biotonne rechtmäßig
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Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine Klage abgewiesen, mit der sich der Kläger gegen die Erhebung von Feuerwehrgebühren durch die Gemeinde Wettenberg für einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr richtete.