Ponyeigentümer haftet nicht für die Folgen eines während des Sterbeprozesses auf die Tierärztin fallenden Ponys
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Fällt ein Pony während des Sterbeprozesses, den eine Tierärztin durch eine Injektion ausgelöst hat, auf die Tierärztin, haftet die Eigentümerin des Ponys nicht für dadurch verursachte Schäden. Das Umfallen des Tieres stellt keine Realisierung einer Tiergefahr dar, sondern ist allein auf die Schwerkraft zurückzuführen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main teilte mit heute veröffentlichter Entscheidung die Einschätzung des Landgerichts, dass die Tierärztin kein Schmerzensgeld verlangen ...