Gebühren
Unsere Honorare richten sich nach dem Umfang und dem wirtschaftlichen Interesse Ihres Auftrages.
Wenn wir mit Ihnen nichts anderes schriftlich vereinbaren, gilt – wie bei jedem anderen Rechtsanwalt in Deutschland – das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe einer Gebühr richtet sich nach dem Streit- oder Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit. Eine erste Beratung – sei es am Telefon oder persönlich – kostet für Verbraucher EUR 190 zuzüglich Umsatzsteuer, bei einem geringen Streit- oder Gegenstandswert auch weniger.
RVG-Honorare vergüten die Arbeit des Prozessanwaltes bei gerichtlichen Verfahren in der Regel angemessen. Wenn Ihr Mandat eine andere Tätigkeit verlangt, schlagen wir Ihnen ein Stunden- oder Pauschalhonorar vor. In gerichtlichen Auseinandersetzungen sind wir gesetzlich verpflichtet, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geschuldeten Gebühren abzurechnen.
Die zu erwartenden Kosten eines Zivilprozesses im gerichtlichen Verfahren nach dem RVG können Sie überschlägig auf unserem Kostenrechner berechnen.
Sämtliche Anfragen zu den zu erwartenden Kosten sind selbstverständlich kostenfrei. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, so führen wir als besondere Serviceleistung unserer Kanzlei die komplette Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung – von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei zustätzlichen Kosten.
Gern informieren wir Sie auch über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungs- und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe. Bei umfangreichen Gerichtsverfahren besteht auch die Möglichkeit mit einem Prozessfinanzierer zusammenzuarbeiten.
Für Rückfragen, Hinweise und Anregungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.