Bank- und Kapitalmarktrecht
Im Bankrecht und Kapitalmarktrecht beraten und vertreten wir sowohl Privatpersonen (beispielsweise als Anleger oder Darlehensnehmer bzw. Darlehensgeber) als auch Vermittler und Berater, so dass uns die Sichtweisen der jeweils anderen Seite vertraut sind und wir daher erfahrungsgemäß die Argumente antizipieren und bedenken können.
Wir sind dabei beratend und vertretend außergerichtlich als auch gerichtlich bundesweit tätig. Verhandlungen vor den deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten bzw. dem Kammergericht führen wir ständig. Durch die beim BGH zugelassenen Anwälte werden Verfahren auch vor dem BGH weitergeführt.
In unsere Bearbeitung fallen daher Ansprüche von Darlehensgebern genauso wie Abwehransprüche der Darlehensnehmer gegen Banken (z.B. Darlehen, Darlehensgebühren, Vorfälligkeitsentschädigung, Bearbeitungsgebühren) und Versicherer, die Geltendmachung von Beratungspflichtverletzung (anleger- und objektgerechte Beratung, Stichwörter: Risiken, Totalverlust, Prospektfehler) und z.B. der Widerruf von Darlehensverträgen durch Verbraucher.
Wir vertreten Mandanten im Rahmen von unberechtigten Kündigungen von Bausparverträgen und Sparverträgen, der Geltendmachung von unterbliebenen Zinsanpassungen oder auch benachteiligenden Finanzierungsberatungen.
Von unserer Arbeit umfasst sind ebenfalls nahezu sämtliche Kapitalanlagen, ob in geschlossenen oder offenen Fonds, Genussrechten oder Inhaberschuldverschreibungen oder auch Investitionen durch Kaufverträge, beispielsweise Gold oder Lebensversicherungen oder Investitionen in sonstige Sachwerte, Aktien oder Optionen und gemischte Produkte (z.B. Fondsgebundene Lebensversicherung).
Selbstverständlich stehen wir auch den Mandaten bei der Forderungsabwehr von Anfechtungsansprüchen oder sonstigen Rückforderungsansprüchen (Ausschüttungen) durch Fondsgesellschaften, Insolvenzverwaltern oder Liquidatoren bei.
Wir vertreten Mandanten auch in Fällen von fehlerhaften Überweisungen, der Anspruchsgeltendmachung bzw. Abwehr von angeblichen Forderungen gegenüber Banken beim Einsatz von Zahlungsdienstinstrumenten, so bei missbräuchlicher Verwendung von EC- und Kreditkarten, fehlerhaften Abhebungen, nicht autorisierten Überweisungen und behaupteten Fehlern im Online Banking.
Aufgrund unserer Erfahrung und Spezialisierung sind uns die Vorgaben des BGH, auch in Abgrenzung zum Versicherungsrecht, bekannt. Wir beraten Sie daher mit Sachverstand und unter Beachtung der wirtschaftlichen Auswirkung und vor allem als individueller Mandant, was in diesem Rechtsgebiet aufgrund der Vielzahl der Anleger nicht typisch ist.
Ständige Fortbildungen garantieren eine Vertretung auf fachlich höchstem Niveau.
Unsere Leistungen im Bank- und Kapitalmarktrecht von A-Z:
- Anlagefonds (offene und geschlossene Fonds)
- Anleihen
- Aktien
- Atypisch stille Beteiligungen
- Bankrecht
- Bau-/Immobilienfinanzierung
- Bausparverträge
- Darlehensverträge
- Finanzierungen
- Finanzberater- und Finanzvermittlerhaftung
- Genussrechte
- Hedgefonds
- Immobilienkapitalanlagen
- Inhaberschuldverschreibungen
- Kapitallebensversicherungen
- Kommanditbeteiligungen
- Kreditrecht / Kreditsicherungsrecht
- Lebensversicherungsfonds
- Leasing und Factoring
- Schiffsbeteiligungen
- Sparverträge
- Swap-Geschäfte