"Besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt": Werbung von Galeria Kaufhof irreführend

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Galeria Kaufhof GmbH nicht mehr mit "besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt" bei Produkten werben darf, sofern dies nicht erläutert wird.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Unternehmen warb auf seiner Webseite für einen "Bügel-BH für Mädchen" mit der Aussage: "Dieses Produkt ist besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt worden". Woraus sich die besondere Umweltfreundlichkeit und/oder sozialverträgliche Herstellung ergeben sollte, wurde jedoch nicht erläutert. Für Verbraucher war außerdem nicht erkennbar, ob nur eine der beiden Bedingungen vorliege oder beide.
Verbraucherzentrale rügt unlauteren Wettbewerb Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sah darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb. Danach müssen alle wesentlichen Informationen gegeben werden, damit Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen können.

Galeria Kaufhof erkannte die vom Bundesverband der Verbraucherzentralen erhobenen Ansprüche vor dem Landgericht Köln an.
Siegel-Dschungel verwirrt Verbraucher Galeria Kaufhof kennzeichnet Produkte mit einem grünen Blatt und der Aufschrift "Natürlich GALERIA", um es nach eigenen Angaben Verbrauchern zu erleichtern, bewusst einzukaufen. Im Internet schreibt das Unternehmen: "Mit dem grünen Blatt werden Produkte gekennzeichnet, die besonders umweltfreundlich oder sozialverträglich hergestellt sind - oft auch beides. Sie müssen sich nicht mit all den unterschiedlichen Symbolen auskennen. Vertrauen Sie uns!"
Einführung zahlreicher eigener Nachhaltigkeitslabels der Unternehmen verwirrt Verbraucher Einzelhändler wie Galeria Kaufhof verdichten durch eigene Labels und Claims wie "Natürlich GALERIA" den vorherrschenden Siegel-Dschungel für Verbraucher. Unternehmen wollen damit im Sortiment nachhaltige Produkte von konventionellen unterscheiden. Aus Sicht des Bundesverbands der Verbraucherzentralen verunsichert dieser Trend Verbraucher zunehmend. Er verwies darauf, dass es Verbraucher letztlich mehr verwirre als Orientierung biete, wenn diverse Einzelhändler eigene Nachhaltigkeitslabels und Claims einführten. Letztlich würde eine rechtlich verbindliche Lösung nicht nur bei Verbrauchern, sondern auch bei Produzenten und dem Einzelhandel Klarheit schaffen.
Gesetzliche Mindestanforderungen nötig Das Wort "Siegel" ist rechtlich nicht geschützt und nicht eindeutig definiert. Um mehr Klarheit zu schaffen, fordert der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Kennzeichnung auf der Grundlage von wissenschaftlich fundierten und gesetzlich festgelegten Kriterien. Verbraucher müssen wissen, was wirklich hinter Siegeln steckt, damit sie nachhaltig konsumieren können. Die Bundesregierung müsse laut Verbraucherzentrale gesetzliche Mindestanforderungen für eine sozial und ökologisch verantwortliche Produktion schaffen.
Unternehmen brauchen klare und verbindliche staatliche Vorgaben Alle Branchen, egal ob Textilien oder Lebensmittel, bräuchten klare und verbindliche staatliche Kriterien dafür, was unter sozial und ökologisch verantwortungsvoller Produktion zu verstehen sei. Dazu gehörten etwa Regeln zur umweltverträglichen Rohstoffgewinnung oder Arbeitsschutzstandards. Verbraucher sollten beim Kauf auf einen Blick erkennen können, ob beispielsweise die neue Sommerjacke diese Mindeststandards einhält.

Angaben zum Gericht:

  • Gericht:Landgericht Köln
  • Entscheidungsart:Urteil
  • Datum:05.03.2018
  • Aktenzeichen:31 O 379/17

Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online