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Anspruch auf Witwengeld trotz Heirat erst zwei Monate vor dem Tod des Ehegatten möglich
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat entschieden, dass eine Witwe, die einen lebensbedrohlich erkrankten Beamten in Kenntnis von dessen Erkrankung knapp zwei Monate vor dessen Tod heiratete, ein Anspruch auf Witwengeld hat. Im konkreten Fall sei der Heiratsentschluss bereits vor Kenntnis von der lebensbedrohlichen Erkrankung getroffen und der Hochzeitstermin aus wirklichkeitsnahen Gründen nur aufgeschoben worden. Den Eheleuten sei bei der Hochzeit ärztlicherseits eine ...