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Kein Anspruch auf Instandsetzung eines Kellerraums bei mietvertraglicher Einräumung der Mitbenutzung
Ist es einem Mieter laut Mietvertrag gestattet einen nicht näher bestimmten Kellerraum mitzubenutzen, so steht ihm kein Anspruch auf Instandsetzung, Mängelbeseitigung oder Wiedereinräumung des Besitzes an einem bestimmten Kellerraum zu. Zudem stellt Rauschen, Knistern und Knacken bei einer alten Gegensprechanlage keinen Mietmangel dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Spandau hervor. ...