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Student genießt bei Aufwärmtraining für Fußballspiel der Campusliga Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Student, der bei dem Aufwärmen für ein Fußballspiel im Rahmen der sogenannten Campusliga Rupturen des vorderen Kreuzbandes und des Außenmeniskus erlitt, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand. ...