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"Licht-Aus"-Aufruf von Düsseldorfer Oberbürgermeister rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Aufruf des Düsseldorfer Oberbürgermeisters, am 12. Januar 2015 das Licht auszuschalten, und das tatsächliche Abschalten der Beleuchtung an öffentlichen Gebäuden der Stadt rechtswidrig waren. Die Bitte zur Teilnahme an einer Gegendemonstration war hingegen rechtmäßig. ...