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Änderungen in vom Arbeitgeber als Allgemeine Geschäftsbedingungen gestellten Vertragsbedingungen unterliegen der Inhaltskontrolle nach dem AGB Recht
Vom Arbeitgeber als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gestellte Vertragsbedingungen, mit denen der Inhalt eines Arbeitsverhältnisses abgeändert wird, unterliegen einer Inhaltskontrolle nach dem AGB-Recht, wenn sich der Arbeitgeber im Vorfeld der Vertragsänderung im Hinblick auf die geänderten Regelungen einer Rechtsposition berühmt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. ...