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Kastenstand für Schweinezucht muss ausreichend Platz für Tiere bieten
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg bestätigt, nach der es Schweinen, die in einem Kastenstand gehaltenen werden, möglich sein muss, jederzeit eine Liegeposition in beiden Seitenlagen einzunehmen, bei der ihre Gliedmaßen auch an dem vom Körper entferntesten Punkt nicht an Hindernisse stoßen. ...