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Kostentragungspflicht für Trinkwasseruntersuchung betrifft nicht nur Wohnungseigentümer mit vermieteter Eigentumswohnung
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann mehrheitlich beschließen, dass sämtliche Wohnungseigentümer entsprechend der Wohnungseinheiten die Kosten für die Trinkwasseruntersuchung zu tragen haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wohnungseigentümer ihre Wohnung vermietet haben. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor. ...