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Kein Schadensersatz für Pferdebesitzer: Lahmen eines Pferdes kann nicht ausschließlich auf Behandlungsfehler des Hufschmieds zurückgeführt werden
Lahmt ein gesundes Turnierpferd nach einer fehlerhaften Beschneidung und Beschlagung durch den Hufschmied, dann nach dem Beweis des ersten Anscheins davon auszugehen, dass die fehlerhafte Behandlung auch ursächlich für die Springuntauglichkeit des Pferdes ist. Der Vorwurf kann jedoch durch den Hufschmied dadurch entkräftet werden, dass Untersuchungen die ernsthafte Möglichkeit belegen, dass degenerative Veränderungen zur chronischen Lahmheit bei dem Pferd geführt haben. Dies geht aus einer ...