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Sachzuwendungen für Arbeitnehmer: Versandkosten für gewährte Sachbezüge sind in Berechnung der Freigrenze von 44 Euro einzubeziehen
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Arbeitgeber für die Lohnsteuer auf Sachzuwendungen an seine Arbeitnehmer haftet, wenn der Wert der Zuwendung zusammen mit den Versand- und Verpackungskosten die monatliche Freigrenze von 44 Euro überschreitet (§ 8 Abs. 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes).