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Reiseanbieter opodo.de darf Verbraucher Entscheidung über Abschluss einer Reiseversicherung nicht durch Voreinstellungen erschweren
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die in London ansässige Betreiberin des Reiseportals opodo.de Verbrauchern bei einer Reisebuchung die freie Entscheidung gegen eine Reiseversicherung nicht durch bestimmte Voreinstellungen erschweren und Zusatzkosten nicht verschleiern darf. Der Bundesgerichtshof sah in der Voreinstellung von opodo.de einen Verstoß gegen die europäische Luftverkehrsdiensteverordnung.