Aktuelle News
Eltern müssen Namen des für einen Filesharing-Verstoß verantwortlichen Kindes bekannt geben
Hat ein Anschlussinhaber im Rahmen der ihm obliegenden Nachforschungen den Namen des Familienmitglieds erfahren, das eine Rechtsverletzung beim Filesharing in einer Internet-Tauschbörse begangen hat, muss er dessen Namen offenbaren, wenn er eine eigene Verurteilung abwenden will. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.