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BGH: Kein Versicherungsschutz durch Vollkaskoversicherung bei Beschädigung eines PKW durch gezogenen Anhänger
Wird ein PKW durch einen gezogenen Anhänger beschädigt, so besteht kein Versicherungsschutz durch die Vollkaskoversicherung. Denn der Anhänger stellt ein gezogenes Fahrzeug im Sinne der Ausschlussklausel A.2.3.2. der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.