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Irreführende Werbung eines Hotels aufgrund Wappen mit vier fünfzackigen Sternen
Wirbt ein Hotel mit seinem Namen und einem Wappen, der vier fünfzackige Sterne enthält, ist dies als irreführend im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verstehen. Denn eine Vielzahl der Verbraucher wird diese Darstellung als eine offizielle Klassifizierung ansehen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.