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Bei kollisionsbedingter Geschwindigkeitsänderung von unter 3 km/h beruht HWS-Verletzung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf Unfall
Bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von unter 3 km/h beruht eine HWS-Verletzung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf den Unfall, selbst wenn ein Sachverständiger eine HWS-Verletzung aufgrund des Unfalls für möglich hält. Das Unfallopfer kann sich in diesem Fall nicht zum Nachweis der Kausalität auf einen Anscheinsbeweis stützen, selbst wenn es vor dem Unfall beschwerdefrei war. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stade ...