Aktuelle News
Für Kosten der Mahnung durch Wohnungseigentümerverwalter haftet nicht mit Hausgeld säumiger Wohnungseigentümer
Mahnt ein Wohnungseigentümerverwalter einen mit dem Hausgeld säumigen Wohnungseigentümer an, haftet der säumige Eigentümer für die dafür entstandenen Kosten nicht gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft. Denn die Mahntätigkeit des Verwalters gegenüber säumigen Wohnungseigentümern ist mit der Grundvergütung abgegolten. Dies hat das Amtsgericht Reutlingen entschieden.