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Anschlussinhaber muss bei Rechtsverletzung aufgrund illegalen Filesharings durch einen Nutzer des Anschlusses Namen sämtlicher Nutzer angeben
Wird ein Anschlussinhaber wegen illegalen Filesharings über seinen Anschluss in Anspruch genommen, genügt es nicht, dass er seine Täterschaft abstreitet und anführt, die Urheberrechtsverletzung könne von einem anderen Nutzer des Anschlusses verübt worden sein. Ihn trifft vielmehr eine Nachforschungspflicht. Er muss mindestens die Namen der Nutzer angeben. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.