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Formularvertragliche Verlängerung der Verjährung von Vermieteransprüchen nach Rückgabe der Mietsache unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vermieter die in § 548 Abs. 1 BGB geregelte sechsmonatige Verjährung seiner gegen den Mieter gerichteten Ersatzansprüche nach Rückgabe der Mietsache durch formularvertragliche Regelungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) nicht verlängern kann.