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Ersatzwohnraum für zweckentfremdeten Wohnraum darf berlinweit angeboten werden
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Bezirksamt Mitte von Berlin für die zeitweise Vermietung von Wohnraum für Ferienzwecke eine Ausnahmegenehmigung nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz erteilen muss, wenn in einem anderen Bezirk gebauter Ersatzwohnraum den Verlust von Wohnraum ausgleicht.