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Verkauf von "Champagner Sorbet" verletzt nicht zwingend geschützte Ursprungsbezeichnung "Champagne"
Speiseeis kann unter der Bezeichnung "Champagner Sorbet" verkauft werden, wenn es als wesentliche Eigenschaft einen hauptsächlich durch Champagner hervorgerufenen Geschmack hat. Ist das der Fall, profitiert diese Bezeichnung des Erzeugnisses nicht unberechtigt von der geschützten Ursprungsbezeichnung "Champagne". Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.