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Wohnungseigentümer muss auf Hausflur gerichtete Kamera in Wohnungseingangstür entfernen
Deckt eine in der Wohnungseingangstür installierte Kamera den Hausflur und somit das Gemeinschaftseigentum ab, so kann die Wohnungseigentümergemeinschaft die Entfernung der Kamera verlangen. Es liegt insofern eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der anderen Wohnungseigentümer, von Besuchern und Mietern vor. Dies hat das Amtsgericht Bergisch-Gladbach entschieden.