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Vater enterbt Sohn: Kind des Enterbten kann dennoch Pflichtteil am Erbe des Großvaters zustehen
Enterbt ein Großvater nur seinen Sohn und vererbt sein Vermögen anderen Erben, kann dem Enkel ein Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch zustehen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hagen.