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Vorwurf der Korruption gegenüber Bauamt nach monatelanger Auseinandersetzung über Baurechtswidrigkeit eines Nachbarzauns von Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt
Äußert ein Bürger nach monatelanger Auseinandersetzung über die Baurechtswidrigkeit eines Nachbarzauns gegenüber dem Bauamt, dass dieses korrupt sei, so ist dies von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt. Eine Strafbarkeit wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB besteht nicht. Dies hat das Amtsgericht Ahrensburg entschieden.