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Tag-Schriftzug dient zur Identifizierung von Graffiti-Sprühern im Strafprozess
Zur Überführung von Graffiti-Sprühern in einem Strafprozess kann der Tag-Schriftzug dienen. Denn diesem kommt ein vergleichbarer Beweiswert wie eine individuelle Unterschrift zu. Dies hat das Landgericht Potsdam entschieden.