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Frau steht nach Befruchtung mit "falschem" Sperma Anspruch auf Schmerzensgeld zu
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass eine Frau, bei der eine mit falschem Sperma durchgeführte künstliche Befruchtung zu einer körperlich-psychischen Belastung beigetragen hat, Anspruch auf Schmerzensgeld hat.