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BFH äußert Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen
Der Bundesfinanzhof hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015 geäußert. Das Gericht gewährte daher in einem summarischen Verfahren Aussetzung der Vollziehung. Die Entscheidung ist zu §§ 233a, 238 der Abgabenordnung (AO) ergangen. Danach betragen die Zinsen für jeden Monat einhalb Prozent einer nachzuzahlenden oder zu erstattenden Steuer. Allein bei der steuerlichen Betriebsprüfung vereinnahmte der Fiskus im Bereich der Zinsen nach § ...