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Stadt Aachen muss ab Januar 2019 mit Dieselfahrverbote rechnen
Das Verwaltungsgericht Aachen hat das Land Nordrhein-Westfalen verurteilt, den Luftreinhalteplan für Aachen so fortzuschreiben, dass dieser zum 1. Januar 2019 die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Jahresmittelwerts für Stickstoffdioxid (NO²) im Stadtgebiet (40 µg/m³) enthält. Dabei hat das Land die Rechtsauffassung des Gerichts zur Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Dieselfahrverboten zu beachten. Damit hatte eine Klage der Deutschen Umwelthilfe ...