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Bezeichnung "Federweißer" nur für gärende Produkte zulässig
Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass unter den Begriff "Federweißer" nur frische, im Zustand der Gärung befindliche Erzeugnisse fallen. Wird die Gärung durch Konservierungsmaßnahmen zeitweise unterbrochen, so ist die Bezeichnung "Federweißer" unzutreffend und geeignet, den Verbraucher irrezuführen.