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Hinreichender Tatverdacht einer vorsätzlichen Kindesentziehung bei Verbringen der Kinder ins Ausland
Verbringt ein Elternteil Kinder ins Ausland, so besteht selbst dann ein hinreichender Tatverdacht einer vorsätzlichen Kindesentziehung gemäß § 235 Abs. 2 Nr. 1 StGB, wenn beiden Elternteilen das Sorgerecht zusteht. Maßgeblich ist aber, ob dem anderen Elternteil ein Herausgabeanspruch zustehen kann. Auf die gerichtliche Feststellung des Anspruchs kommt es aber nicht an. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.