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Unzulässiger Widerruf einer Dienstwagenüberlassung aufgrund "wirtschaftlicher Entwicklung des Unternehmens"
Die in einem Arbeitsvertrag enthaltene Klausel, wonach eine Dienstwagenüberlassung aufgrund der "wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens" widerrufen werden kann, ist zu weit gefasst. Denn nicht jeder wirtschaftliche Grund rechtfertigt den Entzug der Dienstwagennutzung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden.