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Kein Anspruch auf Umbettung der Urne der Mutter in Reihengrab des vorverstorbenen Vaters
Das Verwaltungsgericht Aachen hat einen Anspruch auf Umbettung der Urne der verstorbenen Mutter in Reihengrab des vorverstorbenen Vaters verneint. Das Gericht verwies darauf, dass eine Umbettung auf Gründen der Totenruhe unzulässig sei. Zudem stünden einer Umbettung ohnehim die Regelungen der Friedhofssatzung der Stadt Aachen entgegen. Danach sind Umbettungen von Verstorbenen aus einer Reihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte innerhalb der Stadt Aachen nicht ...