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OLG Frankfurt am Main erbittet Vorabentscheidung des EuGH zur Einstandspflicht von Haftpflichtversicherern im Zusammenhang mit mangelhaften PIP-Brustimplantaten
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bittet den EuGH um Klärung, ob das unionsrechtliche Verbot einer Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit nicht nur die EU-Mitgliedstaaten und die Unionsorgane, sondern auch Private bindet. Sollten auch Private dem Diskriminierungsverbot unterliegen, könne ein Haftpflichtversicherer seinen Deckungsschutz im Zusammenhang mit mangelhaften PIP-Brustimplantaten nicht wirksam auf Schadensfälle in Frankreich beschränken. Das Oberlandesgericht ist das ...