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Verbot des Erwerbs und Besitzes erlaubnisfreier Waffen bei Verbreitung von IS-Symbolen rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden, dass das Verbreiten von Propagandamaterial des verfassungsfeindlichen sogenannten Islamischen Staats (IS) auf einer Facebook-Seite ein Verbot zum Erwerb und Besitz erlaubnisfreier Waffen wie z.B. bestimmter Springmesser, bestimmter Luftdruckwaffen und Gas-Alarm-Waffen rechtfertigt.