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Versicherter muss Vorwegzahlungen auf Verletztengeld bei nachträglicher Feststellung des Nichtbestehens des Anspruchs an Berufsgenossenschaft erstatten
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Versicherter die Vorwegzahlungen auf Verletztengeld an die Berufsgenossenschaft erstatten muss, wenn sich nachträglich das Nichtbestehen des Anspruchs herausstellt.