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Erbe muss zu Unrecht an Erblasser gezahlte Beihilfen zurückzahlen
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass an einen Erblasser gezahlte Beihilfen in Höhe von rund 70.000 Euro, die durch arglistige Täuschung erwirkt wurden, vom Erben rechtmäßig zurück verlangt werden können.