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Eigenschaft islamischer Dachverbände als Religionsgemeinschaft bedarf weiterer Aufklärung
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Dachverbände auch Religionsgemeinschaften seien können. Voraussetzung ist, dass sie unter anderem über Kompetenz und Autorität in Fragen der religiösen Lehre verfügen. Jedoch steht auch einer Religionsgemeinschaft der Anspruch darauf, dass der Schulträger nach ihren Glaubensgrundsätzen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen einrichtet, nur zu, wenn sie Gewähr bietet, die Verfassungsordnung des Grundgesetzes, ...