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Fristlose Entlassung eines Soldaten wegen Zeigen des Hitlergrußes mit Äußerung rechtsextremistischer Parolen rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die fristlose Entlassung eines Soldaten, der Kleidung mit dem Symbol der Reichskriegsflagge getragen und mehrfach den sogenannten Hitlergruß gezeigt und rechtsextremistische Parolen geäußert hatte, rechtmäßig erfolgt ist.