Aktuelle News
Kein Recht zur Eigenbedarfskündigung für nicht im Haushalt lebendes Stiefkind des Vermieters
Eine Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann nicht auf einen Bedarf des Stiefkindes des Vermieters gestützt werden, wenn das Kind nicht im Haushalt des Vermieters lebt und der Vermieter mit dem Kind weder verwandt noch verschwägert ist. Dies hat das Amtsgericht Siegburg entschieden.