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Reisende haben Anspruch auf Entschädigung für verpassten Flug aufgrund zu langen Wartens an Check-In-Schalter
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass es für Reisende nicht ersichtlich sein muss, dass an einem Check-In-Schalter zwei Flüge gleichzeitig abgefertigt werden und sie an der Warteschlange vorbeigehen könnten, um bevorzugt eingecheckt zu werden. Verpassen die Reisenden ihren Flug, weil sie auch den Aufruf eines an der Schlange entlanggehenden Mitarbeiters des Reiseveranstalters nicht wahrnehmen, steht den Reisenden eine Entschädigung für den verpassten Flug zu. Das Gericht verwies ...