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Soziale Medien: Schleichwerbung für Produkte durch "Taggen" von Fotos ohne Werbekennzeichnung unzulässig
Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Influencerin Pamela Reif ihre auf Instagram platzierte Werbung als solche zu kennzeichnen hat. Das Gericht folgte damit dem Antrag eines Wettbewerbsvereins, zu dessen Mitgliedern Verlage und Werbeagenturen zählen.