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Grundstückseigentümer kann von Gemeinde keinen Schutz vor Regenwasser aus angrenzendem am Hang liegenden Außenbereichsgelände verlangen
Der Eigentümer eines Wohngrundstücks kann von der Gemeinde grundsätzlich keinen Schutz vor Regenwasser aus dem angrenzenden hängigen Außenbereichsgelände einfordern. Der Grundstückseigentümer ist zu zumutbaren Vorsorgemaßnahmen selbst verpflichtet. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.