Aktuelle News
BGH: Von Freiheitsentziehung betroffene Person muss trotz ansteckender Krankheit bei möglichem Gesundheitsschutz der anhörenden Richter angehört werden
Leidet ein von einer Freiheitsentziehung Betroffener an einer ansteckenden Krankheit, so muss er angehört werden, wenn eine Möglichkeit zum Gesundheitsschutz der anhörenden Richter besteht. Zudem muss eine die Anhörung ausschließende Infektionsgefahr durch ein ärztliches Gutachten belegt sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.