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"Hexenprozess": Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines wegen Beleidigung Verurteilten stattgegeben, der die Verhandlungsführung einer Amtsrichterin mit nationalsozialistischen Sondergerichten und Hexenprozessen verglichen hatte. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Fachgerichte dies unzutreffend als Schmähkritik eingeordnet hatten, obwohl es sich nicht um eine reine Herabsetzung der Betroffenen handelte, sondern ein sachlicher Bezug zu dem vom Beschwerdeführer geführten ...