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Makler kann bei Angabe falscher Informationen aus Nachlässigkeit Anspruch auf Vergütung verlieren
Informiert der Makler einen Kaufinteressenten über Tatsachen, die für die Kaufentscheidung wesentlich sind, infolge einer unzureichenden Organisation der Abläufe in seinem Büro leichtfertig falsch, kann er seinen Anspruch auf Vergütung verlieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.