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"Mietpreisbremse" nicht verfassungswidrig
Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte "Mietpreisbremse") sind nicht verfassungswidrig. Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und nahm damit eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Bestimmungen einstimmig nicht zur Entscheidung an. Zudem verwarf das ...