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Halbseitig Gelähmter hat Anspruch auf Kostenübernahme für höhenverstellbaren Therapiestuhl durch Krankenkasse
Das Sozialgericht Mannheim hat entschieden, dass ein halbseitig gelähmter Versicherter Anspruch auf Kostenübernahme für einen höhenverstellbaren Therapiestuhl durch Krankenkasse hat, da ohne dieses Hilfsmittel das Grundbedürfnis des selbständigen Wohnens nicht gewährleistet ist.