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Betrieb von Pizzaofen mit Holzfeuerung bleibt untersagt
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat einen Eilantrag des Betreibers einer Pizzeria in Ulm gegen die sofort vollziehbare behördliche Untersagung des Weiterbetriebs seines Pizzaofens mit Holzfeuerung abgelehnt.